Bildungs- und Teilhabelotsin
Bei Fragen zur "Münsterlandkarte" wenden Sie sich bitte an Frau Lina-Sophie Nackat vom Jugend- und Familiendienst e.V. Rheine: Telefon: 0157 39018816 oder per E-Mail: Lina-Sophie.Nackat@jfd-rheine.de.
Bildungs- und Teilhabelotsin
Bei Fragen zur "Münsterlandkarte" wenden Sie sich bitte an Frau Lina-Sophie Nackat vom Jugend- und Familiendienst e.V. Rheine: Telefon: 0157 39018816 oder per E-Mail: Lina-Sophie.Nackat@jfd-rheine.de.
Angebot zum Schachspielen
Seit vielen Jahren bietet der Schachclub Steinfurt - Frau Schmitz - am Standort in Horstmar ein Schachtraining an. Weitere Infos erhalten Sie hier: /sites/www.grundschule-horstmar.de/files/Schach.pdf
Informationen zum Thema Elternmitwirkung
vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW vom 01.08.22
Die Infos sind hier abrufbar: /sites/www.grundschule-horstmar.de/files/Informationen%20zur%20Schulmitwirkung.pdf
Informationen zum Schulbesuch bei extremer Witterung
Die entsprechenden Hinweise des Schulministeriums NRW erhalten Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung
Nutzung von IServ an unserer Schule
Hier erhalten alle Erziehungsberechtigten unserer Schüler*innen die Nutzerordnung für IServ zur Kenntnis: /sites/www.grundschule-horstmar.de/files/Homepage-ALS-Nutzungsvereinbarung-Einwilligung-EU-DSGVO-konform-iServ-Schu%CC%88ler.pdf
Ich - Du - Wir: Infos für Familien im Kreis Steinfurt
heißt die Familienbroschüre des Kreises Steinfurt. Sie gibt Informationen zu Beratungs- und Hilfsangeboten für Familien und benennt Ansprechpartner: /sites/www.grundschule-horstmar.de/files/Familienbrosch%C3%BCre-1.pdf
Informationen zum Schulweg mit dem Rad
Liebe Eltern, sollten Sie Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule schicken, lesen Sie sich doch bitte unsere Informationen hierzu durch: /sites/www.grundschule-horstmar.de/files/Infos-Mit%20dem%20Rad%20zur%20Grundschule.pdf
Masernschutzgesetz im Kontext Schule
Wie Sie sicherlich wissen, ist das Masernschutzgesetz zwischenzeitlich auch vom Bundesrat verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Masernschutzgesetz ist am 1.3.2020 in Kraft getreten und betrifft im Zusammenhang mit Schule alle Personen, die jünger als Jahrgang 1970 sind und in einer Schule oder in einer Offenen Ganztagsschule (OGS) beschult / betreut werden oder Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht nur für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch für Praktikanten und Ehrenamtliche etc., die regelmäßig in der Schule tätig sind. Sie müssen einen ausreichenden Impfschutz oder die Immunität gegen Masern nachweisen. Alternativ kann auch eine Kontraindikation gegen die Masernimpfung nachgewiesen werden.
Hausaufgabenbetreuung in Leer: